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Richtig entsorgen mit KURZ: Korrekter Umgang mit Abfällen aus Schutz- und Hygienemaßnahmen in Folge der Corona-Pandemie (AVV 18 01 04)

Kurz Abfall News

Ludwigsburg, im April 2020 / Stand vom 24.4.2020

In Zeiten von "Corona" hat der eigene Schutz sowie die Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Krankheitserreger höchste Priorität. Getragene Schutzausrüstung bedarf einer getrennten und in höchstem Maße hygienischen Entsorgung.

KURZ bietet Ihnen dafür die passende Entsorgungslogistik:
 

Wie funktioniert das?

  • Getragene Schutzkleidung (z.B. Masken) darf in unseren speziellen Kunststoffsäcken gesammelt werden.
  • Getragene Schutzkleidung ist von Restabfall oder Recyclingabfall (zum Bespiel schwarze Tonne, gelber Sack etc.) unbedingt getrennt zu halten, da diese nicht in einem hygienisch geschlossenen System gesammelt, sondern auf ihrem weiteren Weg offen umgeschlagen bzw. händisch sortiert werden. Ein Schutz der beteiligten Mitarbeiter kann hier nicht lückenlos gewährleistet werden.
  • Die Kunststoffsäcke müssen wirksam verschlossen werden. Wir liefern passende Schnellbinder mit.
  • Bitte achten Sie auf das maximale Füllgewicht von 12,5 kg.
  • Die Kunststoffsäcke werden in einem dafür vorgesehenen Umleerbehälter gesammelt.
  • In regelmäßigen Abständen leeren wir diese Behälter kontaktlos und transportieren den Abfall direkt in die Verbrennungsanlage zur thermischen Verwertung.

Was darf in den Kunststoffsack?

  • Hinein dürfen Abfälle mit Schlüsselnummer AVV 18 01 04, wie z.B. Kittel, Handschuhe, Hauben, Masken, Überschuhe, Gesichtsschutze, Visiere, Schutzbrillen, Reinigungstücher, etc.,
  • Nicht hinein dürfen spitze Gegenstände (AVV 18 01 01), wie z.B. Spritzen und infektiöse Abfälle (AVV 18 01 03*). Hierfür erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein separates Angebot

Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Wir helfen Ihnen gern weiter. Wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb.