KURZ Entsorgung GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.kurz-entsorgung.de/ und wurde am 29.07.2026 erstellt.
KURZ Entsorgung ist der Komplett-Dienstleister der KURZ Gruppe für Entsorgung und Recycling mit mehreren Standorten in Baden-Württemberg. Das Leistungsspektrum umfasst den Containerdienst mit verschiedenen Behältersystemen wie Absetz-, Abroll- und Umleersystemen, Müllgroßbehältern und Presscontainern, die Entsorgung von Gewerbe- und Sonderabfällen sowie einen Kommunalservice für Städte und Gemeinden. Ergänzt wird das Angebot durch weitere Dienstleistungen rund um Abfallberatung, Logistik und Verwertung. Container können außerdem bequem über einen angeschlossenen Onlineshop bestellt werden. KURZ Entsorgung richtet sich an Gewerbe-, Industrie- und Kommunalkunden im gesamten Einzugsgebiet.
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Stefanie Bach
Mühläckerstraße 26
71642, Ludwigsburg
info@kurz-entsorgung.de
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail: MLBF@~@ms.sachsen-anhalt.de