Alte Farben zu entsorgen, klingt einfacher, als es ist. Denn wer eingetrocknete Lackeimer, Farbreste oder Altlacke einfach in den Hausmüll wirft, handelt nicht nur unachtsam, sondern in den meisten Fällen auch rechtswidrig. Farben und Lacke zählen häufig zu den gefährlichen Abfällen und für diese gelten besondere Vorschriften.
Dieser Abfallsteckbrief erklärt, was bei der Entsorgung von alten Farben und Lacken zu beachten ist, welche Pflichten für Betriebe gelten und wie die Abgabe oder Abholung mit KURZ-Entsorgung unkompliziert funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze:
Farben, Lacke und Lösungsmittel enthalten chemische Verbindungen, die bei falscher Entsorgung in Böden und Gewässer gelangen können. Schon geringe Mengen reichen aus, um erheblichen Schaden anzurichten. Wer alte Farben und Lacke entsorgen möchte, muss deshalb zwischen wasserlöslichen Produkten auf Wasserbasis und lösungsmittelhaltigen Farben unterscheiden. Letztere sind in der Regel als gefährliche Abfälle einzustufen und unterliegen der Sonderabfallentsorgung.
Was viele nicht wissen: Auch vollständig eingetrocknete Lackeimer oder Farbreste aus dem Renovierungsprojekt fallen häufig unter diese Regelung. Entscheidend ist dabei nicht nur der Zustand des Produkts, sondern auch seine chemische Zusammensetzung. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Rückfrage bei KURZ – unser Fachpersonal klärt Ihren Fall schnell und unkompliziert.
Bei der Entsorgung von Farben und Lacken stößt man schnell auf eine breitere Liste als erwartet. Zu den typischen Abfällen in diesem Bereich gehören:
Für wasserlösliche Dispersionsfarben, die vollständig eingetrocknet sind, gelten häufig weniger strenge Regelungen. Ob Ihre Altfarben als Sondermüll einzustufen sind, klären wir gerne in einem kurzen Beratungsgespräch.
Die Wege zur fachgerechten Entsorgung von Altfarben unterscheiden sich je nach Menge und Herkunft. Privatpersonen mit kleineren Mengen aus Haushalt oder Heimwerken geben diese direkt an unseren Standorten in Ludwigsburg ab. Dort nehmen wir Sonderabfälle unkompliziert und ohne lange Wartezeiten entgegen.
Für Betriebe, die regelmäßig oder in größeren Mengen alte Lacke und Farben entsorgen müssen, bieten wir mehr Flexibilität. Sie wählen zwischen einer einmaligen oder regelmäßigen Abholung vor Ort oder der Selbstanlieferung an unseren Zwischenlagern in Baden-Württemberg. Unser Fachpersonal sortiert, verpackt und dokumentiert die Abfälle und begleitet Sie bei allen gesetzlichen Anforderungen zum Entsorgen von Sondermüll.
Mit KURZ wird die Entsorgung von Altfarben zum klar strukturierten Prozess. Unsere Dienstleistungen für die Entsorgung von Farben und Lacken umfassen:
Besonders Unternehmen mit wiederkehrendem Aufkommen an Altlacken und Altfarben schätzen die planbare Struktur der regelmäßigen Abholung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, KURZ-Entsorgung kümmert sich um den Rest.
Für den sicheren Transport von Altfarben und Lacken ist die richtige Verpackung entscheidend. Flüssige Produkte füllen wir in geeignete Abfallsammelbehälter oder Großgebinde wie IBC-Container. Pastöse und feste Farbreste kommen je nach Konsistenz in Fässer aus Kunststoff oder Metall. Kleinmengen aus dem Haushalt nehmen wir auch in Originalgebinden entgegen, sofern diese verschlossen und unbeschädigt sind. Welche Lösung für Ihren Abfall passt, bespricht unser Containerdienst vorab – damit nichts schiefgeht und keine unnötigen Kosten entstehen.
Für Betriebe gilt: Wer gefährliche Abfälle wie lösungsmittelhaltige Altfarben und Lacke entsorgt, ist zur lückenlosen Dokumentation verpflichtet. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) stellt sicher, dass alle Entsorgungsschritte nachvollziehbar und gesetzeskonform erfasst werden. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit jahrzehntelanger Erfahrung übernimmt KURZ diesen Provider-Service vollständig für Sie. Wir begleiten Sie von der Erstellung der Begleitscheine bis zur abschließenden Dokumentation.
Hinweise zur Rechtslage:
Ob einzelner Farbeimer aus dem Keller oder regelmäßiges Aufkommen aus dem Lackierbetrieb, KURZ bietet Ihnen einen durchdachten Ablauf, der keine offenen Fragen lässt. Mit über 50 Jahren Erfahrung im Bereich der Abfallentsorgung, eigenen Zwischenlagern in Baden-Württemberg und ausgebildetem Fachpersonal sind wir der richtige Partner für Privatkunden und Unternehmen gleichermaßen.
Unser Team begleitet Sie von der ersten Einschätzung bis zum abgeschlossenen Nachweis. Sprechen Sie uns an, wenn Sie alte Farbe entsorgen wollen. Wir finden gemeinsam die passende Lösung!
Nein, zumindest nicht ohne Weiteres. Lösungsmittelhaltige Farben, Lacke und Farbreste gelten als gefährliche Abfälle und müssen getrennt entsorgt werden. Wasserlösliche Dispersionsfarben, die vollständig eingetrocknet sind, dürfen in vielen Kommunen in den Restmüll. Im Zweifel gilt: kurz nachfragen, bevor es teuer wird.
Privatpersonen geben kleinere Mengen direkt an unseren Standorten in Öhringen und Ludwigsburg ab. Bei größeren Mengen oder Unsicherheit zur Einstufung empfehlen wir eine kurze Vorabanfrage per Telefon.
Die Kosten richten sich nach der Art des Abfalls, der anfallenden Menge und dem Aufwand für Verpackung und Transport. Für eine verlässliche Einschätzung empfehlen wir ein kurzes Beratungsgespräch. So erhalten Sie ein Angebot, das genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
Betriebe sind bei gefährlichen Abfällen zur lückenlosen Dokumentation verpflichtet. KURZ übernimmt das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) als Provider-Service, sodass alle Nachweise korrekt und vollständig vorliegen.
Ja. Unser LKW mit Mitnahmestapler holt Ihre Altfarben und Altlacke direkt vor Ort ab. Alternativ können Sie Ihre Abfälle auch selbst an unseren Standorten anliefern. Regelmäßige Abholintervalle sind für Betriebe mit wiederkehrendem Aufkommen jederzeit möglich.